Wahlkampf: Warum sich die Wagenknecht-Partei weiter in die ARD-„Wahlarena“ klagen will - WELT (2024)

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| Lesedauer: 5 Minuten

Von Christian Meier

Medienredakteur

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Die ARD hat den Europawahl-Spitzenkandidaten der Partei BSW, Fabio De Masi, nicht in ihre „Wahlarena“ eingeladen. Im „Kandidatencheck“ des ZDF ist der Politiker aber dabei. Konflikte um die Teilnahme an Wahldebatten gab es bereits vor Jahren bei der AfD. Ein Überblick.

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Fabio De Masi, der Spitzenkandidat der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bei der Europawahl, darf vorerst nicht bei der „Wahlarena 2024 Europa“ in der ARD, die am 6. Juni übertragen wird, mitdiskutieren. Am Mittwoch entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass der federführende WDR keinen Politiker der Partei einladen muss. Die ARD hatte zuvor die Teilnehmer der TV-Debatte festgelegt und das BSW – anders als das ZDF, das bereits am Donnerstag seinen „Kandidatencheck“ mit De Masi sendet – außen vor gelassen.

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Auf WELT-Anfrage teilte ein Sprecher des BSW mit, man bedauere das Urteil. Man werde aber in die nächste Instanz gehen. Weil es sich um ein laufendes Verfahren handele, möchte die Partei sich nicht weiter äußern. Zuständig ist nun das Oberverwaltungsgericht Münster. Der WDR teilte seinerseits am 31. Mai auf Nachfrage mit: „Der WDR sieht keine Notwendigkeit, seine Entscheidung, die auch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt hat, zu überdenken.“

Die Regel, die der WDR geltend macht und gegen die das BSW gerichtlich vorgegangen ist, lautet so: Zur TV-Debatte eingeladen werden Kandidaten der Parteien, „die bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Anzahl von Abgeordneten vertreten sind und die in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügen“. So fasst das Kölner Gericht die Argumentation des WDR zusammen.

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Das Problem an dieser Regelung ist nur, dass sie nicht einheitlich angewendet wird und im Laufe der Jahre die Einladungspraxis mal so und mal so war. Regeln können sich ändern, wobei aber nicht der Eindruck entstehen sollte, dass Regeln nur verkappte Bevorzugungen bedeuten.

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Dazu zurück ins Jahr 2016 zu den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Damals hatte der SWR nur Politiker der Parteien eingeladen, die in den Landtagen vertreten sind – und damit auch keine Vertreter von AfD und Linkspartei. So war es damals zwar vom Sender gedacht, doch die Ministerpräsidenten Malu Dreyer (SPD) und Winfried Kretschmann (Grüne) hatten ihre Teilnahme an die Bedingung geknüpft, dass keine AfD-Politiker mit dabei sind.

Der ehemalige ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender hatte diese Einflussnahme auf die Rundfunkfreiheit auch auf die „widersprüchliche Praxis des SWR bei der Programmgestaltung“ zurückgeführt und gegenüber dem Deutschlandfunk gesagt: „Vor 2011 galt die Regel: Nur im Parlament vertretene Parteien werden eingeladen. 2011 dann wurden Linke und Grüne eingeladen, obwohl sie nicht im Landtag saßen. Und 2016 nun soll die AfD nicht in die Runde, weil Grüne und SPD es nicht wollen. Entschuldigung, aber das ist höchst unprofessionell.“

Recht auf Chancengleichheit

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Die Partei BSW machte gegenüber dem Gericht ihr Recht auf Chancengleichheit geltend, verwies auf gute Umfragewerte – aktuell zwischen 6 und 7 Prozent der Stimmen – sowie die Bekanntheit der Politiker, die Anzahl der Mitglieder und hohen Zuspruch in sozialen Netzwerken.

Das Verwaltungsgericht sah nun allerdings die Rundfunkfreiheit des WDR über dem Recht auf Chancengleichheit. Und ließ sich zudem von der Argumentation des WDR überzeugen, dass die Partei „in anderen wahlbezogenen Sendungen ausreichend Gelegenheit“ habe, Wähler zu erreichen. Und: „Die Partei BSW rangiert in aktuellen Umfragen zwar vor der FDP und Die Linke. In der Gesamtschau aller für die Bemessung der Bedeutung einer Partei relevanten Kriterien kann eine überragende oder gleichwertige Bedeutung der Partei BSW im Vergleich zu den eingeladenen Parteien aber noch nicht gesehen werden.“

Das bewertet das ZDF offenbar anders. In der Sendung „Wie geht‘s, Europa?“ sind acht statt wie bei der ARD sieben Politiker dabei. Der Sender antwortet auf WELT-Anfrage, man setze auf das „Prinzip der abgestuften Chancengleichheit“: „Demnach werden die Parteien entsprechend ihrer aktuellen politischen Bedeutung berücksichtigt. Der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit gilt in Bezug auf das Gesamtprogramm.“ Das ZDF werde das BSW „sowohl in der aktuellen Berichterstattung als auch durch Einladungen in Interview- und Gesprächsformate in angemessener Weise berücksichtigen“. Auch die Redaktion der ARD-„Wahlarena“ orientiert sich nach Auskunft an diesem Prinzip – kommt aber zu einem unterschiedlichen Ergebnis.

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Richtig ist, dass die noch junge Partei um Sahra Wagenknecht durchaus von den politischen Formaten in ARD und ZDF berücksichtigt wird. In den einschlägigen Talk-Formaten von Maischberger bis Lanz sind BSW-Vertreter in diesem Jahr insgesamt neunmal vertreten gewesen, zuletzt war Fabio De Masi zu Gast bei „Hart aber Fair“, am vergangenen Montag. Die Teilnahme an einer Wahldebatte, bei der Bürger aber explizit einschalten, um ihre Entscheidung auf dem Wahlzettel zu treffen, ist etwas anders gelagert.

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Bisher hatte es diese Konflikte um die Teilnahme an Wahldebatten, wie im Fall der Landtagswahlen beschrieben, vor allem bei AfD-Politikern gegeben. Im „Verfassungsblog“ argumentierten vor drei Jahren beispielsweise der Hochschullehrer und Jurist Andreas Fischer-Lescano und der studierte Jurist und Journalist Georg Restle („Monitor“) in einem Beitrag, die Rundfunkfreiheit bedeute kein „Einlassticket für rechte Parteien“. Die AfD müsse demnach sozusagen draußen bleiben, ein Rechtsanspruch auf Programmpräsenz lasse sich nicht ableiten.

Nun war die AfD in diesem Jahr ebenso oft in den großen Talkshows mit Politikern vertreten wie das BSW. Einen AfD-Ausschluss bei ARD und ZDF kann man fordern, in der Praxis wäre dieser aber kaum vermittelbar. In den Wahldebatten bei ARD und ZDF wird für die AfD der Kandidat René Aust vertreten sein (nachdem Spitzenkandidat Maximilian Krah von seiner Partei aus dem Wahlkampf gezogen wurde).

Bei den Sommerinterviews von ARD und ZDF ist die AfD übrigens mit Alice Weidel (im ZDF) und Tino Chrupalla (in der ARD) vertreten, beide Interviews laufen am 7. Juli im Programm. Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist zumindest in diesem Jahr noch nicht bei dieser rituellen Politikerbefragung dabei.

Hinweis: In einer früheren Version hieß es auf Basis einer Auskunft des WDR, AfD-Kandidat René Aust habe seine Teilnahme für die ARD-„Wahlarena“ abgesagt. Der WDR informierte am 31. Mai darüber, dass Aust jetzt doch teilnehme.

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